GHM - Wir testen uns selbstbio.jpg

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat in einer Mitteilungen darüber informiert, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein Corona-Selbsttest bzw. Corona-Laientest vor den Osterferien bereitgestellt werden soll.

Erklärvideo: Selbsttest (am Seitenende)

Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber durchführen kann. Diese Selbsttests sind ausschließlich zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich erfolgen.

Der PoC-Schnelltest kann innerhalb von 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung sowie ein Anleitungsvideo des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Ort und Zeit der Selbsttests

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festgelegten Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
  • Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
  • Die Tests werden für die Schülerinnen und Schüler (5-EF) im Präsenzunterricht am Montag, 22.03.2021 bzw. Dienstag, 23.03.2021 zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde durchgeführt.
  • In der Q1 und Q2 findet die Durchführung am Montag, 22.03.2021 zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde statt.

 

Umgang mit positiven Testergebnissen

  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
  • Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.

 

 

  • Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:
  • Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).
  • Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

 

Widerspruchserklärung der Eltern

Mit den Testungen will das MSB neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie in der Anlage.

Der Widerspruch muss der Schule bis zum Schultag vor dem Test vorliegen.

Eine Nicht-Teilnahme an diesen freiwilligen Tests führt zu keinerlei Konsequenzen für die Kinder und deren Eltern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Cormann

   

Anleitungen und FAQ  

   

Termine  

Kalender auf unserer Logineo-Seite

(mit Terminvorschau bis zum Ende des Schuljahres)

   

Mensa-Cafeteria-Zugang  

Durch den Klick auf den Link öffnet sich ein separates Zugangsfenster.

Zugang und Bedienung Mensamax

Auf Grund der momentanen Lage ist eine Bestellung am selbigem Tag bis 8:00 möglich

 Anmeldungsformular und Datenschutzerklärung

"Mit nur 10,--€ Beitrag pro Jahr können Sie die Cafeteria und die Mensa unterstützen. Nur mit Ihrer Hilfe ist es uns möglich, diese beiden Angebote dauerhaft aufrecht zu erhalten und den Kindern fast täglich, Snack´s, warme Mahlzeiten und Getränke anzubieten.
Bitte füllen Sie das Beitrittsformular aus uns senden dies per Mail an st.garthmann@gmail.com. Sie können jederzeit  - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Verein wieder verlassen."

   

Schließfächer  

Schließfächer