Fachportal Physik

Informationen zum Fach Physik

Physik Physikunterricht findet in den Jahrgängen 6, 8 und 9 statt, sowie als Grund- bzw. Leistungskurs in der Oberstufe. Die Fachgruppe Physik versucht in besonderem Maße, jeden Lernenden in seiner naturwissenschaftlichen Kompetenzentwicklung möglichst weit zu bringen. Insbesondere wird angestrebt, Interesse an einem naturwissenschaftlich geprägten Studium oder Beruf zu wecken. In diesem Rahmen sollen u.a. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Stärken im Bereich Physik unterstützt werden. Dazu gibt es eine Kooperation im Wahlpflichtbereich der Klassen 8 und 9 mit den Fachschaften Mathematik und Informatik, mit denen zusammen der Kurs Mathe-Informatik-Physik angeboten wird.

Das Gymnasium verfügt am Hauptstandort über zwei experimentiergeeignete Fachräume und ausreichend Material für vielfältige Schülerexperimente. Insbesondere in Doppelstunden können  Experimente in einer einzigen Unterrichtsphase gründlich vorbereitet und ausgewertet werden.

Im Fach Physik ist die Erfassung von Daten und Messwerten mit modernen digitalen Medien regelmäßiger Bestandteil des Unterrichts. An der Schule existieren zwei Informatikräume, die auch von Physikkursen für bestimmte Unterrichtsprojekte genutzt werden können.

 

   

Anleitungen und FAQ  

   

Termine  

Kalender auf unserer Logineo-Seite

(mit Terminvorschau bis zum Ende des Schuljahres)

   

Mensa-Cafeteria-Zugang  

Durch den Klick auf den Link öffnet sich ein separates Zugangsfenster.

Zugang und Bedienung Mensamax

Auf Grund der momentanen Lage ist eine Bestellung am selbigem Tag bis 8:00 möglich

 Anmeldungsformular und Datenschutzerklärung

"Mit nur 10,--€ Beitrag pro Jahr können Sie die Cafeteria und die Mensa unterstützen. Nur mit Ihrer Hilfe ist es uns möglich, diese beiden Angebote dauerhaft aufrecht zu erhalten und den Kindern fast täglich, Snack´s, warme Mahlzeiten und Getränke anzubieten.
Bitte füllen Sie das Beitrittsformular aus uns senden dies per Mail an st.garthmann@gmail.com. Sie können jederzeit  - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Verein wieder verlassen."

   

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